Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12 Euro pro Jahr.

Beitragsordnung des Vereins für Mastbrook

 

§ 1 Grundsatz

 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

 

1.       Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

2.       Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge

 

Mitgliedsform

Beitragshöhe pro Jahr

Einzelperson / Familienbeitrag*

12,00 €

Institution

120,00 €

 

1.       Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

2.       Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie auf das Vereinskonto (§ 4) zu leisten.

3.       Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.

4.       Erfolgt der Vereinseintritt innerhalb eines laufenden Kalenderjahres, so ist der voll Jahresbeitrag zu entrichten.

5.       Bei Austritt aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung.

 

*Familienbeitrag umfasst (Ehe-)partner sowie Kinder bis maximal 18 Jahre.

 

§ 4 Vereinskonto

Sparkasse Mittelholstein AG

Bankleitzahl        214 500 00                         

Kontonummer     10 513 77 49

IBAN DE 4521 4500 0001 0513 7749   

BIC NOLADE21RDB

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.