Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12 Euro pro Jahr.
Beitragsordnung des Vereins für Mastbrook
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
Einzelperson / Familienbeitrag* | 12,00 € |
Institution | 120,00 € |
1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie auf das Vereinskonto (§ 4) zu leisten.
3. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.
4. Erfolgt der Vereinseintritt innerhalb eines laufenden Kalenderjahres, so ist der voll Jahresbeitrag zu entrichten.
5. Bei Austritt aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung.
*Familienbeitrag umfasst (Ehe-)partner sowie Kinder bis maximal 18 Jahre.
§ 4 Vereinskonto
Sparkasse Mittelholstein AG
Bankleitzahl 214 500 00
Kontonummer 10 513 77 49
IBAN DE 4521 4500 0001 0513 7749
BIC NOLADE21RDB
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.